- Für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
- Brandschutztüren und -tore
Die Berufsgenossenschaften fordern eine jährliche Prüfung an kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren.
Auszug:
"Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden".
Diese Vorschrift gilt ohne Einschränkung für alle Gewerbetreibenden. Für reine Privathaushalte gibt es keine Prüfpflicht im Sinne der Berufsgenossenschaft.
Torsten Martin wurde von der TÜV Akademie, Filderstadt dazu ausgebildet und würde diese Prüfung unter Grundlage der BG-Regel "Kraftbetätige Tore" BGR 232/ DIN EN 12604 und DIN EN 124534 auch bei Ihnen durchführen. Bei der Prüfung wird das Tor auf seine Sicherheit und seinem Zustand geprüft. Es wird ein Protokoll erstellt und eine Prüfplakette angebracht ähnlich wie beim Tüv.
Die Prüfung an den kraftbetätigten Toren enthält keine eventuell erforderlichen Reparatur - oder Materialkosten. Diese müssten im Einzelfall gesondert berechnet werden.
Für die Beseitigung eventueller Fehler, Schäden oder Wartungsarbeiten erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zur UVV Prüfung beauftragen würden.